Urhg §53 – Sind Streams illegal?

Mit YouTube hat es angefangen, man konnte schnell mal ein privates Video oder einen witzigen Clip hochladen und anderen zugänglich machen. Seit gut 2 Jahren gibt es aber auch immer häufiger Streaming-Seiten, die Kinofilme, Serien und Dokumentationen zum Ansehen anbieten. Die Quelle der Videos ist die gleiche, welche es auch zu Zeiten von Napster, eDonkey, emule etc. war, eine Kamera im Kinosaal, die MasterDVD der Produktionsfirma, Leih- und Kaufversionen der DVDs oder einfach der TV-Mitschnitt. Allesamt urheberrechtlich bedenkliche Kopien. Nun stehen die Streaming Seiten in dem Ruf, dass man sicherer ist, als bei der veruntergeladenen Version von früher. Auch Konsequenzen seihen auf Grund der Nutzung des zumeist russischen Service nicht zu erwarten. Immerhin schaut man sich die Videos anonym im Internet an.

Falsch, denn erstens werden die Verbindungsinformationen beim Provider gesichert und zweitens sagt der erste Satz im §53 des Urhg:

„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

Da der Stream quasi eine Kopie auf der eigenen Platte ist (auch wenn sie nicht lange vorgehalten wird) und die Vorlage dieser Kopie fragwürdig ist, verstößt man also gegen dieses Gesetz. Dabei ist der KinoRip ebenso betroffen wie die im Fernsehn mit geschnittene Sendung.

Jetzt kann sich jeder selbst überlegen, wie groß das Risiko ist, beim Filmspaß übers Internet ist, belangt zu werden. (IMO nur dann groß, wenn sich Anwaltskanzleien, wie damals beim Filesharing, einklinken und durch die Verbindungsdaten der Video-Anbieter Abmahnungswellen los lassen)

Jedoch war das MP3-Sharing der Vorreiter des legalen Musikdownloads. Bei der Entwicklung des Internets bin ich insgesamt gespannt, wann es den erste Video-Anbieter mit Flatrate und gutem Angebot gibt. Mit IPTV ist die Telekom in dieser Richtung auf einem guten Weg. IPTV wird im Übrigen vielleicht unser Satellit- und Kabelersatz, sollte Kabeldeutschland nicht in die Pötte kommen unser Grundstück ins System zu übertragen, so dass wir einen Kabelanschluss bestellen können.

im(h)o <> atm

Als Teil der Internetgeneration drücken wir jungen Leute uns häufig in Abkürzungen aus. Das ist keine Mode sondern eine Notwendigkeit die aus den begrenzten 120 Zeichen SMS-Nachrichten der ’90er stammt und durch Schreibfaulheit den Weg in die Internetforen und Chatrooms gebahnt hat. Ein gutes Beispiel ist dieses, in dem sich zwei Kinder zum Spielen verabreden:

N811: afk
K3ll3RK1nd: cu
….
N811: re
K3ll3RK1nd: wb
N811: cs?
K3ll3RK1nd: kk
N811: ip?
K3ll3RK1nd: 142.168.19.123:8008

In dieser Sprachkultur gibt es, ungeachtet der Rechtschreibfehler in nicht abkürzbaren Satzteilen, einen großen Fauxpas, bei dem ich jedes mal an die Decke gehen könnte. Wie der Tobi wenn er „Sose“ hört:

„Ich bin imo in der Schule“

Der Autor will sagen: „ich bin im Moment in der Schule“, er sagt aber „Meiner Meinung nach bin ich in der Schule“ und wird damit ungewollt zum Philosophen in der Frage: „Ist das jetzt eine Schule oder doch nur nen Rütli-Bunker zur Sicherungsverwahrung?“.
IMO oder auch IMHO bedeutet nicht „Im MOment“ sondern „in my (humble) opinion“ – „meiner (unbedeutenden) Meinung nach“. Für „im Moment“ gibt es die Abkürzung „atm“ „at the moment“.

Also Ihr verdammten 1337-Kiddies rtfm!

neue URL?

Nachdem ich in der Vergangenheit häufig an das Trafficlimit des Webhosters gestoßen bin, habe ich mich dazu entschlossen meinen inzwischen 6 Jahre alten Tarif aufzuwerten. Ab sofort habe ich unbegrenztes Datentransfervolumen, mehr Platz, mehr SubURLs, mehr Mailadressen, mehr alles und ich kann zwei neue URLs beantragen.

Also muss ich kreativ werden und mir zwei URLs überlegen. Erster Gedanke war www.nickless.de – ist aber schon vergeben, genau wie charlotte.de, Charlot.de.
Da hab ich mir als braves Nachahmeräffchen den Tobias mit seiner URL www.netzw3rg.de zum Vorbild genommen und überlegt wie man Nickless mit möglichst dezentem Leet-Einfluss schreiben könnte:

n1ckless.de
nickl3ss.de
nick1ess.de
nickle55.de

Optisch am Besten gefällt mir n1ckless.de, als Partnerseite zum Tobias wäre nickl3ss.de allerdings passender, da der gleiche Buchstabe (e = 3) bei beiden URLs an der 5. Stelle ersetzt wird. Subtil, subtil, ich weiß.

Bleibt noch eine zweite gratis URL – da habe ich aber noch keine Idee wie man die nutzen könnte…

WoW: Todesritter Nickless

Vorab eine Warnung: Wenn Du, lieber Leser, von World of Warcraft keine Ahnung hast, so ließ diesen Artikel lieber nicht 😉

Der Todesritter Nickless hat in WoW die Maximalstufe 80 erreicht. Es trennen ihn noch etwa 140 Aufgaben im Gebiet Eiskrone, bis er alles erlebt hat, was der Solo-Content von Wrath of the Lichking bietet. Nun will ich mein Alter Ego Nickless auf das Gruppenspiel vorbereiten.
Der Char soll als Frost-Tank in Instanzen und Schlachtzügen zum Einsatz kommen. Dabei will ich den Todesritter mit zwei Einhandwaffen statt einer Zweihandwaffe spielen (weil’s cooler aussieht und es [noch] keine perfekten Zweihandwaffen für Tanks gibt) und habe deswegen auch schon in einige Guides und Foren recherchiert. Immer dabei ist auch der Charauditor be.imbe.hu
Ergebnis dieser Recherchen ist eine 24/42/5-Talentvergabe und ein kleiner Einblick in die Theorycraft rund im den Todesritter. Auch habe ich mir Gedanken um die Items, welche ich für den Todesritter benötige gemacht.
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